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Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:
Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.
Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 8 € entrichten. Diese Gebühr wird auf das auf die Gemeinde lautende Postkontokorrent eingezahlt. Auf dem Erlagschein sind der Grund der Einzahlung sowie der Tag bzw. die Tage für die Sammelerlaubnis anzugeben. Die Bestätigung über die Einzahlung der Gebühr ist bei eventuellen Kontrollen zusammen mit einem Personalausweis vorzuweisen. Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen. Zuwiderhandelnde werden bestraft.
Einzahlungsmöglichkeiten der Gebühr (8,00 € für 1 Tag):
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Gemeinde.
Informationen zum Pilzesammeln (322 KB) - .PDF
01.06.2024